§ 2 Abs. 5 VetALGGesetz über das öffentliche Veterinärwesen und die amtliche Lebensmittelüberwachung (VetALG) Vom 19. Mai 1999*
Zuständige Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach…
§ 4 BAIUDBwOWiZustVZuständigkeit nach dem Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz
Die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 14 des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes wird auf das Bundesamt für…
§ 3 BAIUDBwOWiZustVZuständigkeit nach dem Tiergesundheitsgesetz
Die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 32 des Tiergesundheitsgesetzes wird auf das Bundesamt für Infrastruktur,…
§ 6 BAIUDBwOWiZustVZuständigkeit nach dem Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz
Die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 94 in Verbindung mit § 90 Absatz 2 des Medizinprodukterecht-…
§ 5 WeinfondsVVerordnung über die Erhebung der Abgabe für den Deutschen Weinfonds
Die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 4 wird auf die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung übertragen.