BALMÜV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 2 BALMÜVInkrafttretenVerordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf das Bundesamt für Logistik und Mobilität § 1Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. § 1