§ 3 Nr. 2 BSNotFPrVVerordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Geprüfter Berufsspezialist für das Notariat oder Geprüfte Berufsspezialistin für das Notariat
Prüfungsbereich „Familien- und Erbrecht“ nach § 5,
§ 3 Nr. 3 Buchst. a BAProRWFPrVVerordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Bachelor Professional im Rechtswesen, Fachrichtung Recht und über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Bachelor Professional im Rechtswesen, Fachrichtung Gewerblicher Rechtsschutz
Prüfungsbereich „Recht“ nach § 6 oder
§ 4 Abs. 2 BibuBAProFPrVVerordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Bilanzbuchhalter und Geprüfte Bilanzbuchhalterin-Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung
Die Prüfung erstreckt sich auf die folgenden Handlungsbereiche:
§ 3 Nr. 1 BSInsoFPrVVerordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Geprüfter Berufsspezialist im Insolvenzrecht oder Geprüfte Berufsspezialistin im Insolvenzrecht
Prüfungsbereich „Büroorganisation und Büroverwaltung“ nach § 4,
§ 3 VertrFPrVVerordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Geprüfter Berufsspezialist für Vertrieb oder Geprüfte Berufsspezialistin für Vertrieb
Die Prüfung umfasst folgende Prüfungsbereiche: