BAProVFFPrV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 5 BAProVFFPrVPrüfungsteil „Kernprozesse, Steuerung und Zusammenarbeit“Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Bachelor Professional in Versicherungen und Finanzanlagen § 4§ 6 Der Prüfungsteil „Kernprozesse, Steuerung und Zusammenarbeit“ umfasst folgende Prüfungsbereiche:1.Prüfungsbereich „Kernprozesse gestalten“ nach § 8,2.Prüfungsbereich „Steuerung, Zusammenarbeit und Leadership“ nach § 9.