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In Betrieben des Holz- und Bautenschutzgewerbes haben Arbeitnehmer der Lohngruppen 3 und 4 für die Zeit der tatsächlichen Ausübung der folgenden Tätigkeiten abweichend von § 4 Anspruch auf nachstehende Bruttostundenlöhne in Euro: Lohngruppe GTL GTL Ab 1. April 2026 Ab 1. Juni 2026 4 19,42 20,00 Lohngruppe 4 ab 10. Jahr der Tätigkeit 20,39 21,00 3 18,45 19,00 Berechnungsgrundlage von Zuschlägen sind die vorstehenden Gesamttarifstundenlöhne, Berechnungsgrundlage des 13. Monatseinkommens dagegen die in § 4 ausgewiesenen Gesamttarifstundenlöhne.
oberflächennahe Betonsanierungsarbeiten bei statisch nicht relevanter Schädigung,
Abdichtungsarbeiten,
Sanierputzarbeiten,
Schimmelpilzbekämpfung