BaubetrV 1980 — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 4 BaubetrV 1980Inkrafttreten, AußerkrafttretenVerordnung über die Betriebe des Baugewerbes, in denen die ganzjährige Beschäftigung zu fördern ist § 3Schlußformel Diese Verordnung tritt am 1. November 1980 in Kraft. § 3Schlußformel