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Arbeitgeber-Wohnungsbaudarlehen, die in der Zeit nach dem 31. Dezember 1959, jedoch vor dem 1. Januar 1970 gemäß den in dieser Zeit geltenden Richtlinien bewilligt wurden, sind ab dem 1. November 1982 mit 5 v.H. jährlich zu verzinsen. Eine im Einzelfall festgesetzte höhere Verzinsung bleibt unberührt.