§ 112 Abs. 1 BauGBEntscheidung der Enteignungsbehörde
Soweit eine Einigung nicht zustande kommt, entscheidet die Enteignungsbehörde auf Grund der mündlichen Verhandlung durch Beschluss über den Enteignungsantrag,…
§ 28 Abs. 2 EEG NRWGesetz über Enteignung und Entschädigung für das Land Nordrhein-Westfalen
Die Enteignungsbehörde kann gemäß Absatz 1 Satz 2 und 3 auch dann verfahren, wenn Beteiligte eine der Teileinigung nach Absatz 1 Satz 1 vergleichbare…
§ 27 Abs. 1 EEG NRWGesetz über Enteignung und Entschädigung für das Land Nordrhein-Westfalen
Die Enteignungsbehörde hat in jedem Stand des Verfahrens auf eine Einigung zwischen den Beteiligten hinzuwirken.
§ 37 Abs. 3 LBGGesetz über die Landbeschaffung für Aufgaben der Verteidigung
Einigen sich die Beteiligten nur über Teil A oder über Teil A und B je gesondert, so sind die Absätze 1 und 2 entsprechend anzuwenden; soweit eine Einigung…
§ 29 Abs. 1 EEG NRWGesetz über Enteignung und Entschädigung für das Land Nordrhein-Westfalen
Soweit eine Einigung nicht zustande kommt, entscheidet die Enteignungsbehörde aufgrund der mündlichen Verhandlung durch Beschluß über den Enteignungsantrag, die…