§ 245b BauGB
Überleitungsvorschriften für Vorhaben im Außenbereich
(1)
(weggefallen)
(2)
Die Länder können bestimmen, dass die Frist nach § 35 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c nicht anzuwenden ist.
(weggefallen)
Die Länder können bestimmen, dass die Frist nach § 35 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c nicht anzuwenden ist.