§ 3a Abs. 2 SächsDSchGSächsisches Denkmalschutzgesetz
Das Landesamt für Denkmalpflege ist die zuständige Fachbehörde für alle Aufgaben, die nicht dem Landesamt für Archäologie zugewiesen sind, insbesondere für Bau-…
Art. 6 Abs. 2 SächsVwNGSächsisches Verwaltungsneuordnungsgesetz
Das Landesamt für Denkmalpflege ist die zuständige Fachbehörde für alle Aufgaben, die nicht dem Landesamt für Archäologie zugewiesen sind, insbesondere für Bau-…
§ 4 Abs. 1 SächsDSchGSächsisches Denkmalschutzgesetz
Soweit nicht etwas Abweichendes bestimmt ist, ist die untere Denkmalschutzbehörde zuständig.