Zuständigkeiten des Ministeriums für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Baugesetzbuch Vom 13. Dezember 2012
Das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz ist die höhere Verwaltungsbehörde im Sinne des § 190 Absatz 1 Satz 1 und des § 216a Absatz 1 Satz 2 des Baugesetzbuchs.
§ 5 BauGBZustV SL 2012
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