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Die Vorsitzenden und die berufsrichterlichen Beisitzer der Landesberufsgerichte und die Vertreter dieser Berufsrichter werden vom für Justiz zuständigen Ministerium bestellt. Die Vorsitzenden der Berufsgerichte und deren Vertreter werden vom für Justiz zuständigen Ministerium oder von einer von diesem bestimmten Stelle bestellt. Die Amtsdauer beträgt fünf Jahre.
Wird während der Amtsdauer die Bestellung neuer oder weiterer Richter erforderlich, so werden sie nur für den Rest der Amtsdauer bestellt.
Die Mitglieder des Anwaltsgerichtshofes, die Berufsrichter sind, werden von der Landesjustizverwaltung aus der Zahl der ständigen Mitglieder des…
Die ehrenamtlichen Richter werden für die Gerichte des ersten und zweiten Rechtszuges von der Landesjustizverwaltung und für den Bundesgerichtshof von dem…
Die ehrenamtlichen Richter werden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales für die Dauer von fünf Jahren berufen. Sie sind im angemessenen Verhältnis unter…
Die ehrenamtlichen Richter werden von der zuständigen obersten Landesbehörde oder von der von der Landesregierung durch Rechtsverordnung beauftragten Stelle auf…
Die Mitglieder der Berufsgerichte werden für die Dauer von fünf Jahren bestellt. Scheidet ein Mitglied vor Ablauf der Amtszeit aus, so ist für die restliche…
Der Vorsitz und die richterlichen Beisitzerinnen und Beisitzer des Landesberufsgerichts für Heilberufe werden vom Justizministerium, der Vorsitz der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.