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Der Vorsitz und die richterlichen Beisitzerinnen und Beisitzer des Landesberufsgerichts für Heilberufe werden vom Justizministerium, der Vorsitz der Berufsgerichte für Heilberufe vom Justizministerium oder von einer von diesem bestimmten Stelle für die Dauer von fünf Jahren bestellt.
Die Vorsitzenden und die berufsrichterlichen Beisitzer der Landesberufsgerichte und die Vertreter dieser Berufsrichter werden vom für Justiz zuständigen…
Die nichtrichterlichen Beisitzerinnen und Beisitzer des Berufsgerichts für Heilberufe und des Landesberufsgerichts für Heilberufe werden auf die Dauer von fünf…
Das Berufsgericht für Heilberufe verhandelt und entscheidet in Kammern, die mit einer Berufsrichterin oder einem -richter als Vorsitzende (Vorsitz) und zwei…
Die ehrenamtlichen Beisitzer der Berufsgerichte und der Landesberufsgerichte sowie deren Vertreter werden für die Dauer von fünf Jahren von einem Wahlausschuss…
Die Mitglieder der Berufsgerichte werden für die Dauer von fünf Jahren bestellt. Scheidet ein Mitglied vor Ablauf der Amtszeit aus, so ist für die restliche…
Die Entscheidung gemäß Satz 1 trifft das Landesberufsgericht für Heilberufe durch Beschluss. Antragsberechtigt sind im Fall von Satz 1 Nummer 1 das…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter keiner zurück und gilt ausdrücklich neben einer.
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