BauMaschMeistPrV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 12 BauMaschMeistPrVInkrafttretenVerordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Baumaschinenmeister § 11Schlußformel Diese Verordnung tritt am 1. August 1985 in Kraft. § 11Schlußformel