§ 146 Abs. 2 Nr. 12 GewOGewerbeordnung
entgegen einer nach § 133 Abs. 2 Satz 1 ergangenen Rechtsverordnung die Berufsbezeichnung "Baumeister" oder eine Berufsbezeichnung führt, die das Wort…
§ 133 GewOGewerbeordnung
Die Befugnis zur Führung des Meistertitels in Verbindung mit einer anderen Bezeichnung, die auf eine Tätigkeit im Baugewerbe hinweist, insbesondere des Titels…
§ 102 AusbauBAusbVVerordnung über die Berufsausbildung in Ausbauberufen
Bei erfolgreich abgelegter Gesellen- oder Abschlussprüfung zum Ausbaufacharbeiter oder zur Ausbaufacharbeiterin nach der Verordnung über die Berufsausbildung in…
§ 51 Abs. 2 HwOGesetz zur Ordnung des Handwerks
Wer eine Ausbildungsbezeichnung nach Absatz 1 führen darf, darf zusätzlich die Bezeichnung „Bachelor Professional in“ unter Angabe des Handwerks führen, für das…
§ 5a Abs. 5 Nr. 4 SächsIngGSächsisches Ingenieurgesetz
nach der Eintragung Tatsachen nach Absatz 3 eingetreten oder bekannt geworden sind.