§ 133 GewOGewerbeordnung
Die Befugnis zur Führung des Meistertitels in Verbindung mit einer anderen Bezeichnung, die auf eine Tätigkeit im Baugewerbe hinweist, insbesondere des Titels…
§ 146 Abs. 2 Nr. 12 GewOGewerbeordnung
entgegen einer nach § 133 Abs. 2 Satz 1 ergangenen Rechtsverordnung die Berufsbezeichnung "Baumeister" oder eine Berufsbezeichnung führt, die das Wort…
§ 1 Abs. 4 SächsArchGSächsisches Architektengesetz
Soweit in diesem Gesetz der Begriff „Architektin“ oder „Architekt“ verwendet wird, gelten diese Bestimmungen vorbehaltlich einer anderen Regelung auch für die…
§ 2 Abs. 2 LAP-htVerwDVVerordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren technischen Verwaltungsdienst des Bundes
Die Beamtinnen und Beamten führen in der Laufbahn folgende Dienst- und Amtsbezeichnungen: 1.im VorbereitungsdienstBaureferendarin/Baureferendar,2.in der…