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Allgemeine Wohngebiete dienen vorwiegend dem Wohnen.
Zulässig sind
sonstige Gewerbebetriebe,
sonstige Gewerbebetriebe,
Wohngebäude,
nur einzelne oder mehrere der in dem Baugebiet allgemein zulässigen Nutzungen zulässig sind,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.