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Bei der Änderung der Nutzung eines Gebäudes mit Hofstelle im Außenbereich ist die Frist nach § 35 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c des Baugesetzbuches als Voraussetzung für die Zulässigkeit der Änderung der Nutzung eines Gebäudes einer Hofstelle im Außenbereich nicht anzuwenden.
Ist zu einem Vorhaben die Zustimmung der Gemeinde nach § 36a des Baugesetzbuches erforderlich, fordert die Bauaufsichtsbehörde die Gemeinde unverzüglich zur Entscheidung über ihre Zustimmung auf. In diesem Fall endet die Frist zur Entscheidung nach § 74 Absatz 2 sowie die Frist über den Eintritt der Genehmigungsfiktion nach § 74 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 frühestens einen Monat nach dem Eingang der Entscheidung der Gemeinde bei der Bauaufsichtsbehörde oder dem Ablauf der Frist nach § 36a Absatz 1 Satz 4 oder Absatz 2 Satz 2 des Baugesetzbuches.
Absatz 2 gilt für Vorhaben, zu denen die Zustimmung der Gemeinde nach § 246e Absatz 1 und 2 des Baugesetzbuches in Verbindung mit § 36a des Baugesetzbuches erforderlich ist, entsprechend. In den Fällen des § 246e Absatz 1 Satz 2 oder Satz 3 des Baugesetzbuches kann die Bauaufsichtsbehörde den Lauf der Frist des § 74 Absatz 2 oder § 74 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 aufheben, wenn die Wahrung der Frist auch bei sachgerechter Beschleunigung nicht möglich erscheint.
Die Bauaufsichtsbehörde informiert die Bauherrschaft unverzüglich über eintretende Änderungen nach den Absätzen 2 und 3.
Über Abweichungen nach Absatz 1 von örtlichen Bauvorschriften sowie über Ausnahmen und Befreiungen nach Absatz 2 entscheidet bei verfahrensfreien Bauvorhaben…
Die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes eingeleiteten Verfahren sind nach den zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Verfahrensvorschriften fortzuführen…
Sie führt bei den in Absatz 1 Satz 5 genannten Anlagen die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 72 Absatz 3 durch. Die obere Bauaufsichtsbehörde entscheidet über…
die Gemeinde nicht innerhalb der Frist nach Absatz 3 Satz 4 erklärt, dass das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll oder eine…
Die Beteiligung oder Anhörung entfällt, wenn die Gemeinde oder die jeweilige Stelle dem Bauantrag bereits vor Einleitung des Baugenehmigungsverfahrens…
Vor Einreichung des Bauantrags ist auf Antrag der Bauherrschaft zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens ein Vorbescheid zu erteilen. Der Vorbescheid gilt drei…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.