BaustellVZustV SL — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 2 BaustellVZustV SLVerordnung über Zuständigkeiten nach der Baustellenverordnung Vom 19. März 1999 § 1Leichte SpracheEinfache SpracheDiese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. § 1