§ 1 Abs. 2 KultStiftErAbk SLAbkommen zur Errichtung der Kulturstiftung der Länder Vom 4. Juni 1987[1]
Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts und hat ihren Sitz in Berlin.
§ 1 StiftPKGGesetz über die Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz ist eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in Berlin.
§ 1 Abs. 2 SN-2937Gesetz über die Errichtung der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen
Die Kulturstiftung hat ihren Sitz in Dresden.
§ 1 Abs. 1 DtFrKultZusArbStiftG SLGesetz Nr. 1253 zur Errichtung einer „Stiftung für die deutsch-französische kulturelle Zusammenarbeit“ Vom 8. November 1989
Unter dem Namen „Stiftung für die deutsch-französische kulturelle Zusammenarbeit“ wird eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts errichtet. Sie hat…
Art. 1 SN-5411Staatsvertrag über die Neuordnung der Rechtsverhältnisse der Stiftung Kulturfonds
Die Stiftung Kulturfonds ist eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts und hat ihren Sitz in Berlin.