§ 3 Abs. 1 SN-2937Stiftungszweck, Vergabe von Mitteln
Die Kulturstiftung fördert die Kultur und Kunst im Freistaat Sachsen. Sie verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts…
§ 1 Abs. 2 SächsGedenkStGSächsisches Gedenkstättenstiftungsgesetz
Die Stiftung hat ihren Sitz in Dresden.
§ 1 BauStiftGGesetz zur Errichtung einer "Bundesstiftung Baukultur"
Unter dem Namen "Bundesstiftung Baukultur" wird eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in Potsdam errichtet.
Art. 1 Abs. 2 SN-5360Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und dem Freistaat Sachsen über die Errichtung der „Stiftung für das sorbische Volk“
Die Stiftung hat ihren Sitz in Bautzen.
Art. 1 SN-5411Staatsvertrag über die Neuordnung der Rechtsverhältnisse der Stiftung Kulturfonds
Die Stiftung Kulturfonds ist eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts und hat ihren Sitz in Berlin.