§ 3 Abs. 1 Nr. 1 StiftPKGVermögen und Finanzierung
den Kulturgütern und dazugehörigen Grundstücken des ehemaligen Staates Preußen, die durch § 2 Absatz 1 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Preußischer…
§ 1 SSKGGesetz Nr. 1803 über die Stiftung Saarländischer Kulturbesitz (SSKG) Vom 24. April 2013
Die Stiftung Saarländischer Kulturbesitz ist eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts. Sie hat ihren Sitz in Saarbrücken.
§ 1 Abs. 2 KultStiftErAbk SLAbkommen zur Errichtung der Kulturstiftung der Länder Vom 4. Juni 1987[1]
Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts und hat ihren Sitz in Berlin.
§ 1 BauStiftGGesetz zur Errichtung einer "Bundesstiftung Baukultur"
Unter dem Namen "Bundesstiftung Baukultur" wird eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in Potsdam errichtet.
Art. 1 SN-5411Staatsvertrag über die Neuordnung der Rechtsverhältnisse der Stiftung Kulturfonds
Die Stiftung Kulturfonds ist eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts und hat ihren Sitz in Berlin.