§ 36 BautechKonAusbV
Die Bewertungen der einzelnen Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten:
„Erstellen von Dokumenten für die Planungs- und die Ausführungsphase“mit 50 Prozent,
„Anwenden des digitalen Informationsmodells“mit 15 Prozent,
„Anwenden von Planungsregeln und Bauprinzipien auf Bauweisen, Bauelemente und bauliche Infrastruktursysteme“mit 25 Prozent sowie
„Wirtschafts- und Sozialkunde“mit 10 Prozent.
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen – auch unter Berücksichtigung einer mündlichen Ergänzungsprüfung nach § 37 – wie folgt bewertet worden sind: Über das Bestehen ist ein Beschluss nach § 42 Absatz 1 Nummer 3 des Berufsbildungsgesetzes zu fassen.
im Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend“,
in mindestens drei Prüfungsbereichen mit mindestens „ausreichend“ und
in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“.