Anlage BautechKonAusbV
(Fundstelle: BGBl. 2025 I Nr. 203, S. 14 - 19)
Abschnitt A: fachrichtungsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenLfd. Nr.BerufsbildpositionenFertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenZeitliche Richtwerte in Wochen im1. bis 18. Monat19. bis 36. Monat12341Durchführen von Bestandsaufnahmen (§ 5 Absatz 2 Nummer 1) 62Berücksichtigung der Kreislaufwirtschaft im Planungsprozess (§ 5 Absatz 2 Nummer 2) 63Konstruieren von Bauteilen und Bauwerken (§ 5 Absatz 2 Nummer 3) 20 24Modellieren des Bauprozesses in digitalen Informationsmodellen (§ 5 Absatz 2 Nummer 4) 85Anfertigen technischer Zeichnungen (§ 5 Absatz 2 Nummer 5) 206Erstellen von technischen Dokumenten (§ 5 Absatz 2 Nummer 6) 6 47Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen (§ 5 Absatz 2 Nummer 7) 10 4
Baustrukturen erkennen und aufnehmen
Aufmaße aufnehmen und für die digitale Verarbeitung vorbereiten
Messdaten zur Weiterverarbeitung in CAD-Systeme übernehmen
Messdaten unter Berücksichtigung von Höhen- und Lagemessungen analysieren sowie Koordinatensysteme unterscheiden
in Koordinatensystemen, Georeferenzsystemen und Geoinformationssystemen hinterlegte Messdaten erkennen und weiterverarbeiten
Fotodaten erstellen, nachbearbeiten und zu einer Fotodokumentation zusammenstellen
Dokumentation erstellen
Baustoffe nach ihren Eigenschaften anwendungsbezogen unterscheiden und nach Verwendungszweck sowie Nachhaltigkeitsaspekten beurteilen
Möglichkeiten der Wiederverwertung von Baustoffen unterscheiden und in der Planung berücksichtigen
Trennbarkeit von Baustoffen nach Ablauf des Lebenszyklus in der Planung berücksichtigen
Regeln, Vorschriften und mathematische Grundsätze umsetzen
Koordinatensysteme anwenden
zwei- und dreidimensional konstruieren
modellbasiert konstruieren
Bauteilinformationen aus Katalogen zuweisen
CAD-Systeme und dazugehörige Datenbanken nutzen
Baustoffe und Bauelemente auf ihre baurechtliche, technische und nachhaltige Verwendbarkeit prüfen
Bauteile in einem statischen Einfeldsystem berechnen
Bauwerksinformationen über den Planungs- und Ausführungsprozess dokumentieren und in Informationsmodellen für den weiteren Lebenszyklus hinterlegen und pflegen
Auftraggeber-Informationsanforderungen verarbeiten und Planungsmethode umsetzen
Bauteilinformationen auftragsbezogen in das Modell einarbeiten
modellbasierte Kollisionsprüfung durchführen und Maßnahmen ableiten
modellbasierte Daten aufarbeiten und für die Weiterverarbeitung bereitstellen
Skizzen lesen, Skizzen anfertigen und in CAD-Systeme übertragen
CAD-Systeme für die Erstellung von Zeichnungen anwenden
Vorschriften und Richtlinien für Bauzeichnungen anwenden, insbesondere bei der Anwendung von Symbolen, Zeichen, Schriften, Schraffuren und Farbcodes
zweidimensionale Darstellungen in CAD-Systemen anfertigen
Grundrisse, Schnitte, Ansichten und Details aus Modellen ableiten
Zeichnungseinstellungen vornehmen und externe Planvorgaben beachten
Zeichnungen erstellen, verwalten, editieren und plotten
Mengen- und Massenauswertung durchführen sowie Stücklisten für Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung erstellen
Daten für den Datenaustausch aufbereiten und konvertieren
projektbezogene Unterlagen für Präsentationen erstellen
bei der Erstellung baurechtlicher Unterlagen mitwirken
Planungsunterlagen ausarbeiten und zusammenstellen
Ziele, Aufgaben und Bedeutung qualitätssichernder Maßnahmen anhand betrieblicher Beispiele erläutern
eigene Arbeitsergebnisse erfassen, beurteilen und anhand der Vorgaben prüfen
Umsetzbarkeit von Bauplänen in der Praxis berücksichtigen durch Mitwirken an Baustellenprozessen
Fehler und Qualitätsmängel erkennen, Ursachen beseitigen, Vorgänge dokumentieren
zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im eigenen Arbeitsbereich beitragen
Abschnitt B: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung ArchitekturLfd. Nr.BerufsbildpositionenFertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenZeitliche Richtwerte in Wochen im1. bis 18. Monat19. bis 36. Monat12341Konstruieren von Bauteilen und Bauwerken (§ 5 Absatz 3 Nummer 1) 202Erstellen von technischen Dokumenten für die Planungs- und die Ausführungsphase sowie die Objektbetreuung (§ 5 Absatz 3 Nummer 2) 32
Konstruktionsdetails mit technischen und architektonischen Parametern unter Berücksichtigung von gewerkespezifischen Planungsvorgaben ausarbeiten
raumbildenden Ausbau konstruieren
Entwurfsskizzen in bautechnische Zeichnungen umsetzen, Gestaltungsprinzipien anwenden
Entwurfszeichnungen und Bauvorlagenzeichnungen erstellen, insbesondere unter Berücksichtigung der Bauwerksabdichtung sowie der Anforderung aus Tragwerksplanung, Wärme-, Schall- und Brandschutz
Vorgaben zur Umweltverträglichkeit in Entwurfszeichnungen und Bauvorlagenzeichnungen übernehmen
Berechnungen nach baurechtlichen Vorgaben durchführen
Ergänzungen und Anpassungen in den baurechtlichen Unterlagen übernehmen
Ausführungs- und Detailzeichnungen erstellen
Aufnahme und Dokumentation der ausgeführten Bauteile im Gebäudemodell übernehmen
Abschnitt C: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung IngenieurbauLfd. Nr.BerufsbildpositionenFertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenZeitliche Richtwerte in Wochen im1. bis 18. Monat19. bis 36. Monat12341Konstruieren von Bauteilen und Bauwerken (§ 5 Absatz 4 Nummer 1) 242Erstellen von technischen Dokumenten für die Planungs- und die Ausführungsphase (§ 5 Absatz 4 Nummer 2) 28
statische Tragsysteme erkennen und berücksichtigen
Bauteile in einem statischen Einfeldsystem dimensionieren und konstruieren
Bemessungsergebnisse aus statischen Berechnungen übernehmen, insbesondere Bewehrungsquerschnitte auswählen und in Bauzeichnungen übertragen
Einzel- und Streifenfundamente dimensionieren und konstruieren
baustoffabhängige Konstruktionsregeln anwenden, insbesondere im Holzbau, Stahlbau und Stahlbetonbau
Knotenpunkte auf Grundlage der statischen Berechnungen und Regelwerke sowie der konstruktiven Anforderungen konstruieren, insbesondere im Holzbau, Stahlbau und Stahlbetonbau
technische Vorgaben aus Fachplanungen übernehmen, insbesondere zur technischen Ausstattung, zur Bauphysik und aus Bodengutachten
Positionspläne anfertigen, insbesondere für statische Berechnungen
Rohbauzeichnungen erstellen, insbesondere Schal- und Bewehrungszeichnungen, unter Berücksichtigung der Bauwerksabdichtung sowie der Anforderungen aus Wärme-, Schall- und Brandschutz
Vorgaben zur Umweltverträglichkeit in Rohbauzeichnungen übernehmen
Korrekturvermerke der Bautechnischen Prüfung übernehmen und in die Planunterlagen einpflegen
Abschnitt D: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Tief-, Verkehrswege- und Landschaftsbau
Lfd. Nr.BerufsbildpositionenFertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenZeitliche Richtwerte in Wochen im1. bis 18. Monat19. bis 36. Monat12341Konstruieren von Bauelementen, Bauweisen und baulichen Infrastruktursystemen (§ 5 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1) 282Erstellen von technischen Dokumenten für die Planungs- und die Ausführungsphase (§ 5 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2) 24
Bauweisen, insbesondere Erdbauwerke, Verkehrswege, Ver- und Entsorgungssysteme, Standardbauwerke und -bauteile sowie Böschungsbefestigungen, nach den Eigenschaften der Baustoffe berücksichtigen, beurteilen und konstruieren
Bauelemente und bauliche Infrastruktursysteme nach ihren Eigenschaften berücksichtigen, beurteilen und konstruieren, insbesondere Schichtaufbau, Rohrleitungen, Gestaltungselemente, Beschilderungen sowie Einfriedungen
Konstruktion von Achsen, Gradienten und Querprofilen
technische Vorgaben aus Fachplanungen übernehmen und anwenden, insbesondere aus Bodengutachten, zu Umweltverträglichkeit, Lärm- und Schallschutz
zur Konstruktion notwendige Berechnungen durchführen und Ergebnisse projektbezogen berücksichtigen
Einflussfaktoren des öffentlichen oder privaten Interesses beurteilen und berücksichtigen
digitales Informationsmodell aus Konstruktionsdaten ableiten
Bestands-, Übersichts- und Detailpläne erstellen sowie Pflanzpläne übernehmen
Lage-, Trassen- und Höhenpläne, Krümmungs- und Querneigungsbänder, Längs- und Querprofile erstellen
Rohrnetzpläne für die Versorgung erstellen
Pläne für Infrastrukturbauwerke, insbesondere für die Kanalisation sowie Regeneinzugsflächen und Abflussteilflächen erstellen
baugrundspezifische und geologische Profile erstellen
Landschaftsgestaltungspläne erstellen, Vorgaben für Bepflanzung und Gestaltung in Pläne übernehmen
Abschnitt E: fachrichtungsübergreifende integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenLfd. Nr.BerufsbildpositionenFertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenZeitliche Zuordnung12341Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht (§ 5 Absatz 6 Nummer 1) 2Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (§ 5 Absatz 6 Nummer 2) während der gesamten Ausbildung3Umweltschutz und Nachhaltigkeit (§ 5 Absatz 6 Nummer 3) 4Digitalisierte Arbeitswelt (§ 5 Absatz 6 Nummer 4)
den Aufbau und die grundlegenden Arbeits- und Geschäftsprozesse des Ausbildungsbetriebes erläutern
Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag sowie Dauer und Beendigung des Ausbildungsverhältnisses erläutern und Aufgaben der im System der dualen Berufsausbildung Beteiligten beschreiben
die Bedeutung, die Funktion und die Inhalte der Ausbildungsordnung und des betrieblichen Ausbildungsplans erläutern sowie zu deren Umsetzung beitragen
die für den Ausbildungsbetrieb geltenden arbeits-, sozial-, tarif- und mitbestimmungsrechtlichen Vorschriften erläutern
Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes erläutern
Beziehungen des Ausbildungsbetriebs und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen und Gewerkschaften erläutern
Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erläutern
wesentliche Inhalte von Arbeitsverträgen erläutern
Möglichkeiten des beruflichen Aufstiegs und der beruflichen Weiterentwicklung erläutern
Rechte und Pflichten aus den berufsbezogenen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und diese Vorschriften anwenden
Gefährdungen von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg prüfen und beurteilen
sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten erläutern
technische und organisatorische Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen sowie von psychischen und physischen Belastungen für sich und andere, auch präventiv, ergreifen
ergonomische Arbeitsweisen beachten und anwenden
Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben und erste Maßnahmen bei Unfällen einleiten
betriebsbezogene Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden, Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und erste Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
Möglichkeiten zur Vermeidung betriebsbedingter Belastungen für Umwelt und Gesellschaft im eigenen Aufgabenbereich erkennen und zu deren Weiterentwicklung beitragen
bei Arbeitsprozessen und im Hinblick auf Produkte, Waren oder Dienstleistungen Materialien und Energie unter wirtschaftlichen, umweltverträglichen und sozialen Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit nutzen
für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes einhalten
Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Wiederverwertung oder Entsorgung zuführen
Vorschläge für nachhaltiges Handeln für den eigenen Arbeitsbereich entwickeln
unter Einhaltung betrieblicher Regelungen im Sinne einer ökonomischen, ökologischen und sozial nachhaltigen Entwicklung zusammenarbeiten und adressatengerecht kommunizieren
mit eigenen und betriebsbezogenen Daten sowie mit Daten Dritter umgehen und dabei die Vorschriften zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten
Risiken bei der Nutzung von digitalen Medien und informationstechnischen Systemen einschätzen und bei deren Nutzung betriebliche Regelungen einhalten
ressourcenschonend, adressatengerecht und effizient kommunizieren sowie Kommunikationsergebnisse dokumentieren
Störungen in Kommunikationsprozessen erkennen und zu ihrer Lösung beitragen
Informationen in digitalen Netzen recherchieren und aus digitalen Netzen beschaffen sowie Informationen, auch fremde, prüfen, bewerten und auswählen
Lern- und Arbeitstechniken sowie Methoden des selbstgesteuerten Lernens anwenden, digitale Lernmedien nutzen und Erfordernisse des lebensbegleitenden Lernens erkennen und ableiten
Aufgaben zusammen mit Beteiligten, einschließlich der Beteiligten anderer Arbeits- und Geschäftsbereiche, auch unter Nutzung digitaler Medien, planen, bearbeiten und gestalten
Wertschätzung anderer unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Vielfalt praktizieren
Lfd. Nr.BerufsbildpositionenFertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenZeitliche Richtwerte in Wochen im1. bis 18. Monat19. bis 36. Monat12345Anwenden von kollaborativen Arbeitsweisen mit am Projekt Beteiligten (§ 5 Absatz 6 Nummer 5) 10 8
planungs- und baurechtliche Verwaltungsabläufe unterscheiden
Absprachen, Vorgaben und Vereinbarungen berücksichtigen
Auflagen, Einträge und Prüfvermerke umsetzen
Anfragen entgegennehmen und weiterleiten, Auskünfte erteilen
Informationen beschaffen, nutzen und weiterleiten
Anforderungen aus Verträgen ableiten
Methoden kollaborativen Arbeitens mittels digitaler Werkzeuge und Medien anwenden, insbesondere interne und externe digitale Ablagesysteme
cloudbasierte Plattformen anwenden