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Dem in Saarbrücken am 9. November 1984 und in München am 15. November 1984 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Saarland über die Zugehörigkeit der Apotheker, Apothekerassistenten und Pharmaziepraktikanten des Saarlandes zur Bayerischen Apothekerversorgung wird zugestimmt.