§ 43 BBankG(Aufhebung und Änderung von Rechtsvorschriften)
§ 40 Abs. 7 BBankGÄnderung der Dienstverhältnisse
(gegenstandslose Überleitungsvorschrift)
§ 38 Abs. 2 DMBilGGesetz über die Eröffnungsbilanz in Deutscher Mark und die Kapitalneufestsetzung
Geldinstitute sind Unternehmen, die vor dem 1. Juli 1990 im Währungsgebiet der Mark der Deutschen Demokratischen Republik befugt Bankgeschäfte gemäß § 1 Abs. 1…