§ 63 KWGGesetz über das Kreditwesen
(Aufhebung und Änderung von Rechtsvorschriften)
§ 64h Abs. 4 KWGGesetz über das Kreditwesen
(weggefallen)
§ 64g Abs. 4 KWGGesetz über das Kreditwesen
(weggefallen)
§ 20 FlRGGesetz über das Flaggenrecht der Seeschiffe und die Flaggenführung der Binnenschiffe
(Aufhebung anderer Vorschriften)
§ 62 Abs. 2 KWGGesetz über das Kreditwesen
Aufgaben und Befugnisse, die in Rechtsvorschriften des Bundes der Bankaufsichtsbehörde zugewiesen sind, gehen auf die Bundesanstalt über.