§ 2 BBankG§36aEÜVVerordnung zur Übertragung der Verordnungsermächtigung nach § 36a des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 8 Abs. 1 BBankPersVVerordnung zur Regelung der Rechtsverhältnisse des Personals der Deutschen Bundesbank
Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 2 GVVVerordnung über die Vorgaben für das EETS-Gebiet Bundesfernstraßenmautgesetz
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 2 BDGBAFinDVVerordnung zur Durchführung des Bundesdisziplinargesetzes bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 3 EntschdtBankVVerordnung über die Zuweisung von Aufgaben und Befugnissen einer Entschädigungseinrichtung an die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.