BBankPersV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung
Verordnung zur Regelung der Rechtsverhältnisse des Personals der Deutschen Bundesbank
Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Die §§ 2 und 3 treten mit Wirkung vom 1. Juli 2009 in Kraft.