§ 10 EUrlVVerordnung über den Erholungsurlaub der Beamtinnen, Beamten und Richterinnen und Richter des BundesAbgeltungZitatstelle…drei Monate vor Beendigung des Beamtenverhältnisses. Bruttobesoldung sind die Dienstbezüge (§ 1 Absatz 2 des Bundesbesoldungsgesetzes), die während eines Erholungsurlaubs weitergezahlt worden wären.Verordnung über den Erholungsurlaub der Beamtinnen, Beamten und Richterinnen und Richter des Bundes
§ 101a SVGGesetz über die Versorgung der früheren Soldatinnen und früheren Soldaten und ihrer HinterbliebenenÜberbrückungsgeldZitatstelleDas Überbrückungsgeld beträgt die Hälfte der Dienstbezüge nach § 1 Absatz 2 Nummer 1, 3 und 4 des Bundesbesoldungsgesetzes, die die Soldatin oder der Soldat im letzten Monat vor…Gesetz über die Versorgung der früheren Soldatinnen und früheren Soldaten und ihrer Hinterbliebenen
§ 101a SVGGesetz über die Versorgung der früheren Soldatinnen und früheren Soldaten und ihrer HinterbliebenenÜberbrückungsgeldZitatstelleDas Überbrückungsgeld beträgt die Hälfte der Dienstbezüge nach § 1 Absatz 2 Nummer 1, 3 und 4 des Bundesbesoldungsgesetzes, die die Soldatin oder der Soldat im letzten Monat vor…Gesetz über die Versorgung der früheren Soldatinnen und früheren Soldaten und ihrer Hinterbliebenen
§ 101a SVGGesetz über die Versorgung der früheren Soldatinnen und früheren Soldaten und ihrer HinterbliebenenÜberbrückungsgeldZitatstelleDas Überbrückungsgeld beträgt die Hälfte der Dienstbezüge nach § 1 Absatz 2 Nummer 1, 3 und 4 des Bundesbesoldungsgesetzes, die die Soldatin oder der Soldat im letzten Monat vor Zustellung der Entlassungsverfügung…Gesetz über die Versorgung der früheren Soldatinnen und früheren Soldaten und ihrer Hinterbliebenen
§ 104 SVGGesetz über die Versorgung der früheren Soldatinnen und früheren Soldaten und ihrer HinterbliebenenDienstbezügeZitatstelleDienstbezüge im Sinne der §§ 16 und 19 sind die Dienstbezüge nach § 1 Absatz 2 Nummer 1 und 3 des Bundesbesoldungsgesetzes sowie Amtszulagen, Stellenzulagen und Ausgleichszulagen.…Gesetz über die Versorgung der früheren Soldatinnen und früheren Soldaten und ihrer Hinterbliebenen
§ 104 SVGGesetz über die Versorgung der früheren Soldatinnen und früheren Soldaten und ihrer HinterbliebenenDienstbezügeZitatstelleDienstbezüge im Sinne der §§ 16 und 19 sind die Dienstbezüge nach § 1 Absatz 2 Nummer 1 und 3 des Bundesbesoldungsgesetzes sowie Amtszulagen, Stellenzulagen und Ausgleichszulagen. Zu den Dienstbezügen im Sinne des…Gesetz über die Versorgung der früheren Soldatinnen und früheren Soldaten und ihrer Hinterbliebenen
§ 19a BBesGBundesbesoldungsgesetzBesoldung bei Verleihung eines anderen AmtesZitatstelleVerringert sich während eines Dienstverhältnisses nach § 1 Absatz 1 das Grundgehalt durch Verleihung eines anderen Amtes aus Gründen, die nicht vom Beamten, Richter…Besoldung bei Verleihung eines anderen Amtes
§ 19b BBesGBundesbesoldungsgesetzBesoldung bei Wechsel in den Dienst des BundesZitatstelle…Absätze 1 bis 3 gelten entsprechend beim Eintritt eines Richters in ein Dienstverhältnis nach § 1 Absatz 1 Nummer 1.Besoldung bei Wechsel in den Dienst des Bundes
§ 2 PersStruktG-StreitkräfteGesetz zur Verbesserung der Personalstruktur in den StreitkräftenZitatstelle…Lebensjahrsdas Vierfache,fünfzigsten und jedes weiteren Lebensjahrsdas Dreifache der Dienstbezüge (§ 1 Abs. 2 Nr. 1, 3 und 4 des Bundesbesoldungsgesetzes) des letzten Monats, höchstens jedoch das Achtfache…Gesetz zur Verbesserung der Personalstruktur in den Streitkräften
§ 2 PersStruktG-StreitkräfteGesetz zur Verbesserung der Personalstruktur in den StreitkräftenZitatstelle…Vierfache,fünfzigsten und jedes weiteren Lebensjahrsdas Dreifache der Dienstbezüge (§ 1 Abs. 2 Nr. 1, 3 und 4 des Bundesbesoldungsgesetzes) des letzten Monats, höchstens jedoch das Achtfache der…Gesetz zur Verbesserung der Personalstruktur in den Streitkräften