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Dienstbezüge im Sinne der §§ 16 und 19 sind die Dienstbezüge nach § 1 Absatz 2 Nummer 1 und 3 des Bundesbesoldungsgesetzes sowie Amtszulagen, Stellenzulagen und Ausgleichszulagen. Zu den Dienstbezügen im Sinne des § 17 Absatz 1 Satz 2 gehören auch Amtszulagen. Für die Berechnung der Übergangsgebührnisse nach § 16 und der Ausgleichsbezüge nach § 17 sind die Dienstbezüge mit dem Faktor 0,9901 zu multiplizieren.
1Dienstbezüge im Sinne dieser Vorschrift sind Grundgehalt, Amts- und Stellenzulagen sowie die Zulage nach Vorbemerkung Nummer 13 zu den Besoldungsordnungen A…
Ausgleichsfähige Dienstbezüge im Sinne dieser Vorschrift sind das Grundgehalt, Amts- und Stellenzulagen, der Zuschlag nach § 61 sowie die monatliche…
Dienstbezüge im Sinne des Absatzes 2 sind sämtliche laufenden Geldbezüge aus dem Dienstvertrag mit Ausnahme von Kinderzuschlägen, Überstundenvergütungen,…
Ausgleichsfähige Dienstbezüge im Sinne von Absatz 1 sind das Grundgehalt, die Amtszulagen und die weiteren Besoldungsbestandteile, die nach den maßgeblichen…
Ausgleichsfähige Dienstbezüge im Sinne dieser Vorschrift sind das Grundgehalt, Amts- und Stellenzulagen, der Zuschlag nach § 61, die monatliche Sonderzahlung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.