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Der Anwärtergrundbetrag bemisst sich nach Anlage VIII.
Der Anwärtergrundbetrag bemisst sich nach der Anlage VI.
Der Anwärtergrundbetrag bemisst sich nach der Anlage 9.
die Anwärtergrundbeträge,ausgehend von den Beträgen, die in den Anlagen IV, V, VIII und IX des Bundesbesoldungsgesetzes in der am 31. August 2006 geltenden…
Anwärterbezüge,
1Zu den Anwärterbezügen gehören der Anwärtergrundbetrag und die Anwärtersonderzuschläge. 2Daneben werden der Familienzuschlag und die vermögenswirksamen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.