Verordnung über das Verfahren zur Feststellung und Bescheinigung individueller beruflicher Handlungsfähigkeit am Maßstab eines anerkannten Ausbildungsberufs nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung
Diese Verordnung tritt am 8. November 2024 in Kraft.
§ 10 BBFVerfV
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