§ 18 PVO UTW NRWVerordnung über die Prüfung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen in den umwelttechnischen Berufen, den Ausbildungsberufen Wasserbauer und Wasserbauerin und Fachkraft für WasserwirtschaftBefreiung von vergleichbaren Prüfungsbestandteilen bei der UmschulungsprüfungZitatstelleBei der Umschulungsprüfung nach §§ 58, 59 des Berufsbildungsgesetzes ist der Prüfling auf Antrag von der Ablegung einzelner Prüfungsbestandteile…Verordnung über die Prüfung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen in den umwelttechnischen Berufen, den Ausbildungsberufen Wasserbauer und Wasserbauerin und Fachkraft für Wasserwirtschaft
§ 59 BBiGBerufsbildungsgesetzUmschulungsprüfungsregelungen der zuständigen StellenZitatstelleSoweit Rechtsverordnungen nach § 58 nicht erlassen sind, kann die zuständige Stelle nach § 71 oder § 72 Umschulungsprüfungsregelungen…Umschulungsprüfungsregelungen der zuständigen Stellen
§ 60 BBiGBerufsbildungsgesetzUmschulung für einen anerkannten AusbildungsberufZitatstelleSofern sich die Umschulungsordnung (§ 58) oder eine Regelung der zuständigen Stelle (§ 59) auf die Umschulung für einen anerkannten…Umschulung für einen anerkannten Ausbildungsberuf
§ 61 BBiGBerufsbildungsgesetzBerücksichtigung ausländischer VorqualifikationenZitatstelleSofern die Umschulungsordnung (§ 58) oder eine Regelung der zuständigen Stelle (§ 59) Zulassungsvoraussetzungen vorsieht, sind…Berücksichtigung ausländischer Vorqualifikationen
§ 63 BBiGBerufsbildungsgesetzGleichstellung von PrüfungszeugnissenZitatstelle…entsprechenden Zeugnissen über das Bestehen einer Umschulungsprüfung auf der Grundlage der §§ 58 und 59 gleichstellen, wenn die in der Prüfung nachzuweisenden beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse…Gleichstellung von Prüfungszeugnissen
Anlage 1 SokaSiGGesetz zur Sicherung der Sozialkassenverfahren im Baugewerbe(zu § 1 Absatz 1)Zitatstelle…1 nicht erfüllt sind und eine Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Umschulung nach den §§ 58, 67 BBiG oder nach den §§ 42e, 42n HwO erfolgt, sowie für Auszubildende, die mit dem Ziel…Gesetz zur Sicherung der Sozialkassenverfahren im Baugewerbe
Anlage 2 SokaSiGGesetz zur Sicherung der Sozialkassenverfahren im Baugewerbe(zu § 1 Absatz 2) Auszug aus dem Tarifvertrag über die Berufsbildung im Baugewerbe (BBTV) vom 29. Januar 1987, zuletzt geändert durch Tarifvertrag vom 3. Mai 2013Zitatstelle…1 nicht erfüllt sind und eine Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Umschulung nach den §§ 58, 67 BBiG oder nach den §§ 42e, 42n HwO erfolgt, sowie für Auszubildende, die mit dem Ziel…Gesetz zur Sicherung der Sozialkassenverfahren im Baugewerbe
Anlage 3 SokaSiGGesetz zur Sicherung der Sozialkassenverfahren im Baugewerbe(zu § 1 Absatz 3) Auszug aus dem Tarifvertrag über die Berufsbildung im Baugewerbe (BBTV) vom 29. Januar 1987, zuletzt geändert durch Tarifvertrag vom 6. August 2010Zitatstelle…1 nicht erfüllt sind und eine Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Umschulung gemäß den §§ 58, 67 BBiG oder gemäß den §§ 42e, 42n HwO erfolgt, gelten lediglich die Abschnitte I und V.Gesetz zur Sicherung der Sozialkassenverfahren im Baugewerbe
Anlage 4 SokaSiGGesetz zur Sicherung der Sozialkassenverfahren im Baugewerbe(zu § 1 Absatz 4) Auszug aus dem Tarifvertrag über die Berufsbildung im Baugewerbe (BBTV) vom 29. Januar 1987, zuletzt geändert durch Tarifvertrag vom 18. Dezember 2009Zitatstelle…1 nicht erfüllt sind und eine Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Umschulung gemäß den §§ 58, 67 BBiG oder gemäß den §§ 42e, 42n HwO erfolgt, gelten lediglich die Abschnitte I und V.Gesetz zur Sicherung der Sozialkassenverfahren im Baugewerbe
Anlage 5 SokaSiGGesetz zur Sicherung der Sozialkassenverfahren im Baugewerbe(zu § 1 Absatz 5) Auszug aus dem Tarifvertrag über die Berufsbildung im Baugewerbe (BBTV) vom 29. Januar 1987, zuletzt geändert durch Tarifvertrag vom 30. Juni 2008Zitatstelle…1 nicht erfüllt sind und eine Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Umschulung gemäß den §§ 58, 67 BBiG oder gemäß den §§ 42e, 42n HwO erfolgt, gelten lediglich die Abschnitte I und V.Gesetz zur Sicherung der Sozialkassenverfahren im Baugewerbe
Anlage 6 SokaSiGGesetz zur Sicherung der Sozialkassenverfahren im Baugewerbe(zu § 1 Absatz 6) Auszug aus dem Tarifvertrag über die Berufsbildung im Baugewerbe (BBTV) vom 29. Januar 1987, zuletzt geändert durch Tarifvertrag vom 20. August 2007Zitatstelle…1 nicht erfüllt sind und eine Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Umschulung gemäß den §§ 58, 67 BBiG oder gemäß den §§ 42e, 42n HwO erfolgt, gelten lediglich die Abschnitte I und V.Gesetz zur Sicherung der Sozialkassenverfahren im Baugewerbe
Anlage 7 SokaSiGGesetz zur Sicherung der Sozialkassenverfahren im Baugewerbe(zu § 1 Absatz 7) Auszug aus dem Tarifvertrag über die Berufsbildung im Baugewerbe (BBTV) vom 29. Januar 1987, zuletzt geändert durch Tarifvertrag vom 30. Juni 2006Zitatstelle…1 nicht erfüllt sind und eine Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Umschulung gemäß den §§ 58, 67 BBiG oder gemäß den §§ 42e, 42n HwO erfolgt, gelten lediglich die Abschnitte I und V.Gesetz zur Sicherung der Sozialkassenverfahren im Baugewerbe