Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Berufsbildungsgesetz für die berufliche Fortbildung zum anerkannten Abschluss Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen Vom 8. Dezember 2004
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
§ 2 BBiGZustBehV SL 2004
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