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Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Zuständigkeiten nach dem Berufsbildungsgesetz und über die Zuständigkeiten für die Berufsbildung im Bereich der Handwerksordnung vom 8. Dezember 1970 (Amtsbl. S. 970), geändert durch die Verordnung vom 24. Februar 1994 (Amtsbl. S. 607) in Verbindung mit Anlage zum Gesetz vom 26. Januar 1994 (Amtsbl. S. 509) außer Kraft.