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Soweit sich die Anforderungen an die Endgeräte nicht bereits aus anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben, werden sie von der Bundesanstalt festgelegt. Die Bundesanstalt legt außerdem die Prüfkriterien fest, anhand derer nachgewiesen wird, ob ein Endgerät die Anforderungen erfüllt. Die Bundesanstalt kann festlegen, welche technischen Regelwerke als allgemein anerkannte Regeln der Technik anzuwenden sind.
Die Bundesanstalt macht in Form von BOS-IOP-Richtlinien insbesondere bekannt:
die für die einzelnen Endgerätetypen festgelegten Leistungsmerkmale einschließlich der dazugehörigen Leistungsbeschreibungen, die sich auch auf die Bedienbarkeit beziehen können,
die Einstufung einzelner Leistungsmerkmale als zwingend erforderlich oder optional,
die weiteren Anforderungen nach § 15a Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 des BDBOS-Gesetzes sowie
die Prüfkriterien, anhand derer die Einhaltung der Anforderungen nach § 15a Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 und 2 des BDBOS-Gesetzes nachgewiesen wird.
Anforderungen an die Fachkunde, Ausstattung und Zuverlässigkeit und
Die Endgeräte werden in technischer Hinsicht durch eine sachverständige Prüfstelle geprüft (Überprüfung). Dabei sind die Prüfkriterien zugrunde zu legen, die in…
Version der BOS-IOP-Richtlinien und der Systemtechnik, die der Zertifizierung zugrunde liegen.
Gegenstand der Zertifizierung sind Endgeräte mit bestimmten, das Endgerät identifizierenden Hardware- und Software-Eigenschaften, die zur Verwendung im…
Im Digitalfunk BOS werden nur solche Endgeräte verwendet, die von der Bundesanstalt als hierfür geeignet zertifiziert worden sind. Die Bundesanstalt ist…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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