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Die Endgeräte werden in technischer Hinsicht durch eine sachverständige Prüfstelle geprüft (Überprüfung). Dabei sind die Prüfkriterien zugrunde zu legen, die in den zum Zeitpunkt des Antrags auf Durchführung der Überprüfung aktuellen BOS-IOP-Richtlinien oder deren unmittelbarer Vorversion festgelegt sind. Hinsichtlich des Umfangs der Anforderungen, die an die Endgeräte zu stellen sind, können auch ältere Versionen der BOS-IOP-Richtlinien zugrunde gelegt werden, sofern diese noch dem Stand der Technik entsprechen. Die Ergebnisse der Überprüfung sind in dem BOS-Prüfbericht nach § 2 Absatz 1 Satz 4 Nummer 9 festzuhalten.
Die Bundesanstalt kann bei Zweifeln am Sachverstand der Prüfstelle oder an der Richtigkeit oder Vollständigkeit des von der Prüfstelle erstellten BOS-Prüfberichts die Vorlage zusätzlicher Unterlagen verlangen oder selbst eine ergänzende Überprüfung durchführen.
Abweichend von Absatz 1 Satz 1 kann der Antragsteller mit seinem Antrag auf Zertifizierung die Überprüfung des Endgerätes durch die Bundesanstalt beantragen, wenn im Einzelfall keine geeignete Prüfstelle zur Verfügung steht, die die Einhaltung der Anforderungen gemäß § 15a Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 und 2 des BDBOS-Gesetzes überprüfen kann.
Das Bundesamt überprüft regelmäßig nach § 52 Absatz 7 Satz 2 des BSI-Gesetzes, ob die Voraussetzungen für die Anerkennung nach Absatz 1 weiterhin vorliegen.…
Das Bundesamt kann jederzeit anlassbezogen überprüfen, ob die Voraussetzungen für die Zertifizierung nach Absatz 1 weiterhin vorliegen. Das Bundesamt entwickelt…
Die Bundesnetzagentur bestätigt dem Verpflichteten den Eingang der Unterlagen. Sie prüft die Unterlagen darauf, ob die Überwachungseinrichtungen und die…
Prüf- und Überwachungsstellen dürfen nur Prüfgeräte verwenden, die nach allgemein anerkannten Regeln der Technik geprüft sind; sie müssen sich hierzu an den von…
Die Bundesanstalt entscheidet auf schriftlichen oder elektronischen Antrag des Herstellers oder Lieferanten eines Endgerätes über die Erteilung eines…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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