Verordnung über die Ausbildung und Prüfung der Beamtinnen und Beamten der Laufbahn des gehobenen Dienstes, Fachrichtung Technischer Verwaltungsdienst, Fachgebiet Forstdienst des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände Vom 17. März 2017
In Abstimmung mit der Ausbildungsbehörde in Rheinland-Pfalz wird ein Ausbildungsrahmenplan erstellt. Dabei kann die Dauer der Ausbildungsabschnitte nach § 9 geringfügig verändert werden.
§ 10 BeamtGemVwgtDAPV SLKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen