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Ausbildungsbehörde ist das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz.
Die Ausbildungsbehörde bestellt eine Beamtin oder einen Beamten des höheren technischen Forstdienstes zur Ausbildungsleiterin oder zum Ausbildungsleiter. Diese oder dieser lenkt und überwacht die Ausbildung und betreut die Anwärterinnen und Anwärter.
Ausbildungsstellen sind
das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (MUV) als Forstbehörde, der SaarForst Landesbetrieb (SFL) für die berufspraktische Ausbildung und
das Forstliche Bildungszentrum Rheinland-Pfalz für die fachtheoretische Ausbildung.
Die Zuweisung zu den Ausbildungsstellen obliegt der Ausbildungsbehörde.
In den ausbildenden Dienststellen sind Ausbilderinnen und Ausbilder zu bestellen, die Beamtinnen oder Beamte des gehobenen oder höheren technischen Forstdienstes oder Tarifbeschäftigte vergleichbarer Entgeltgruppen sind. Diese vermitteln den Anwärterinnen und Anwärtern die im Ausbildungsrahmenplan nach § 10 festgelegten Ausbildungsinhalte.