Zum Inhalt springen
JunodaJunoda
Gesetze

Gesetz wird geladen …
§ 69d BeamtVG — Übergangsregelungen für vor dem 1. Januar 2001 eingetretene Versorgungsfälle und für am 1. Januar 2001 vorhandene Beamte und Versorgungsempfänger | Junoda