Art 20 Abs. 1 BeamtVGÄndGGesetz zur Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes und sonstiger dienst- und versorgungsrechtlicher Vorschriften
Dieses Gesetz tritt, soweit in Absatz 2 nichts anderes bestimmt ist, am 1. Januar 1992 in Kraft.
Art. 3 VersLastGBeamtVGÄndG SLGesetz Nr. 1718 über die Zustimmung zum Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag und zur Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes Vom 15. September 2010
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.
§ 11 BeamtVG§43Abs3VVerordnung über die einmalige Unfallentschädigung nach § 43 Abs. 3 des Beamtenversorgungsgesetzes
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1977 in Kraft.
§ 19 Abs. 1 BeamtVAltGZustAnOAnordnung zu Zuständigkeiten auf den Gebieten der Versorgung und des Altersgeldes sowie des Versorgungsausgleichs
Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juni 2025 in Kraft.