Art 3 AFG§116GGesetz zur Sicherung der Neutralität der Bundesanstalt für Arbeit bei Arbeitskämpfen
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin.
Art 11 DienstRÄndG 5Fünftes Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin.
§ 2 ÄArbVtrGGesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin.
§ 10 BeamtVG§43Abs3VVerordnung über die einmalige Unfallentschädigung nach § 43 Abs. 3 des Beamtenversorgungsgesetzes
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit § 108 Satz 2 des Beamtenversorgungsgesetzes auch im Land Berlin.
Art 3 9. AnpG-KOVNeuntes Gesetz über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin.