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Schutzzweck ist die Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung eines günstigen Erhaltungszustandes (Erhaltungsziele), einschließlich der räumlichen Vernetzung des prioritären Lebensraumtyps: 6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Subtyp 6212 Halbtrockenrasen auf Kalk), der Lebensraumtypen: 6510 Magere Flachlandmähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis), 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum), 9150 Mitteleuropäischer Orchideen-Kalk-Buchenwald (Cephalenthero-Fagion), 9160 Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchenwald (Carpinion betuli), der Arten und ihrer Lebensräume: 1060 Großer Feuerfalter (Lycaena dispar), 1065 Goldener Scheckenfalter (Euphydryas aurinia), der Brut-, Rast- oder Zugvogelarten des Anhangs I der Vogelschutzrichtlinie und ihrer Lebensräume: A 234 Grauspecht (Picus canus), A 246 Heidelerche (Lullula arborea), A 338 Neuntöter (Lanius collurio), und der gefährdeten Zugvogelarten nach Artikel 4 Absatz 2 der Vogelschutzrichtlinie und ihrer Lebensräume: A 233 Wendehals (Jynx torquilla), A 383 Grauammer (Emberiza calandra). Schutzzweck ist zudem die Erhaltung und Entwicklung der Offen- und Halboffenlandschaft mit ihrem Lebensraumgefüge aus Magerrasen, Hecken, Gebüschen, Wäldern und ihren Kleinstrukturen, wie Lesesteinwällen, Weinbergmauern, Steilböschungen und Terrassen. Dieser Biotopkomplex, der in seiner Vielfalt und Vernetzung die Seltenheit, besondere Eigenart und hervorragende Schönheit des Gebietes prägt, soll auch als Pflegezone des Biosphärenreservats Bliesgau erhalten und entwickelt werden.