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Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung im Amtsblatt des Saarlandes in Kraft. Auf den in § 1 dieser Verordnung bezeichneten Flächen tritt gleichzeitig die Verordnung über die Landschaftsschutzgebiete im Landkreis St. Ingbert vom 2. Juni 1970 (Amtsbl. S. 631) außer Kraft. Anlage zur Verordnung über das Naturschutzgebiet „Muschelkalkhänge bei Bebelsheim und Wittersheim“ (N 6808-303)