§ 28 BECVVerordnung über Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon-Leakage durch den nationalen Brennstoffemissionshandel
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 17 BEMFVVerordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 12 EBeV 2022Verordnung über die Emissionsberichterstattung nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz für die Jahre 2021 und 2022
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 47 BEHVVerordnung zur Durchführung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 2 BEG§172DV 64Vierundsechzigste Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes
Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach der Verkündung in Kraft.