EBeV 2022 — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 12 EBeV 2022InkrafttretenVerordnung über die Emissionsberichterstattung nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz für die Jahre 2021 und 2022 · Abschnitt 4Anlage 1 Leichte Sprache BarrierefreiDiese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.