§ 5 Abs. 4 AÜGGesetz zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung
Der Widerruf ist nur innerhalb eines Jahres seit dem Zeitpunkt zulässig, in dem die Erlaubnisbehörde von den Tatsachen Kenntnis erhalten hat, die den Widerruf…
§ 213 Abs. 2 BEGIm Falle des Absatzes 1 ist der Anspruch auf Rückzahlung der nach Eintritt eines Verwirkungs- oder Entziehungsgrundes bewirkten Leistungen zugleich mit der…
§ 19 Abs. 2 LImschG NRWGesetz zum Schutz vor Luftverunreinigungen, Geräuschen und ähnlichen Umwelteinwirkungen
Absatz 1 gilt entsprechend, wenn nach Rücknahme einer Genehmigung ein Vermögensnachteil auszugleichen ist.
§ 10 Abs. 5 VSU Boden und AltlastenVerordnung über Sachverständige und Untersuchungsstellen für den Bodenschutz und die Altlastenbehandlung im Saarland (VSU Boden und Altlasten) Vom 2. Dezember 2002
Der Widerruf muss innerhalb der Jahresfrist gemäß § 1 des Saarländischen Verwaltungsverfahrensgesetzes in Verbindung mit § 49 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit…
§ 22 Abs. 3 RettDG SL 2020Saarländisches Rettungsdienstgesetz Vom 11. November 2020*
Im Übrigen bleiben die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes über die Rücknahme und den Widerruf von Verwaltungsakten unberührt.