Gesetzgeltende Fassung
Sachgebiete
Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts, Bereinigung von DDR-UnrechtArbeitsrecht und Arbeitsschutz§ 88 BEG
Bundesgesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung · Zweiter Abschnitt, Siebenter Titel, II., 3., A.