§ 1 GlasappAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Glasapparatebauer und zur Glasapparatebauerin
Der Ausbildungsberuf mit der Berufsbezeichnung des Glasapparatebauers und der Glasapparatebauerin wird staatlich anerkannt nach
§ 1 MetallbAusbVOVerordnung über die Berufsausbildung zum Metallbildner und zur Metallbildnerin
Der Ausbildungsberuf des Metallbildners und der Metallbildnerin wird nach § 25 Absatz 1 der Handwerksordnung zur Ausbildung für das Gewerbe nach Anlage B…
§ 1 Nr. 1 BäAusbV 2004Verordnung über die Berufsausbildung zum Bäcker/zur Bäckerin
gemäß § 25 der Handwerksordnung zur Ausbildung für das Gewerbe Nummer 30 der Anlage A der Handwerksordnung und
§ 1 Nr. 1 FleiAusbV 2005Verordnung über die Berufsausbildung zum Fleischer/zur Fleischerin
gemäß § 25 der Handwerksordnung zur Ausbildung für das Gewerbe Nummer 32 der Anlage A der Handwerksordnung und
§ 1 MVTAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Verfahrenstechnologen Metall und zur Verfahrenstechnologin Metall
Der Ausbildungsberuf des Verfahrenstechnologen Metall und der Verfahrenstechnologin Metall wird nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich…